Die zweisprachigen Anwälte und Avocats der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei mit Büros in Deutschland und Frankreich beraten deutsche Unternehmen in allen Bereichen des französischen Rechts.
  Die Idee

 
 

Mit der Gründung einer deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei im Jahre 1994 wollte Emil Epp ein vollkommen neues Konzept umsetzen. Als unternehmerisch denkender Anwalt wollte er seinen Mandanten mit einer neuen deutsch-französischen Struktur zur Seite stehen. Der allseits angepriesenen abstrakten internationalen Kompetenz stellte er praxisorientierte, spezifisch grenzüberschreitende Aktivität entgegen.


Optimale Zufriedenheit
unserer Mandanten ist
unser erstes Ziel


 
  Der Weg